Gera Tourismus e.V. Heinrichstr.35
07545 Gera

Telefon:
0365 8304480
0365 19433

Telefax:
0365 8304481

E-Mail:
info@gera-tourismus.de

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Sehr geehrter Gast in Gera,

mit Ihrer Buchung erkennen Sie die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen für folgende Leis-tungen des Gera Tourismus e.V. an:

Thematische Stadtführungen,  Tagesfahrten und Führungen und Pauschalen


1. Reisevertrag

1.1. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Gera Tourismus e.V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich oder per Telefax erfolgen.

1.2. An sein Angebot ist der Kunde 2 Wochen gebunden. Der Reisevertrag wird für uns erst dann bindend, wenn wir die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen.

1.3. Soweit der Anmelder zusätzliche Teilnehmer anmeldet, steht er für deren Vertragsverpflichtung ebenso ein wie für seine eigene, d.h. er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern als Gesamtschuldner auf die Vertragspflichten.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir den Reisenden in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt oder durch eine Anzahlung oder Vorauszahlung dieses Angebot akzeptiert.


2. Bezahlung

2.1. Mit Abschluss des Reisevertrages sind 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor Reisebeginn auf das auf der Reisebestätigung angegebene Konto zur Gutschrift zu bringen. Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übersenden wir dem Kunden die Reiseunterlagen.

2.2. Wir sind berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Kunden zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher durch uns dem Reisenden schriftlich angedroht worden ist.

2.3. Storno-Entschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

2.4. Bei Buchung von thematischen Stadtführungen, Tagesfahrten und sonstigen Führungen erfolgt die Bezahlung der Tour nach Bestätigung der Anmeldung per Überweisung bis spätestens 10 Tage vor dem Tourtermin. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Bezahlung vor Tourbeginn beim Gästeführer, der insoweit zum Inkasso bevollmächtigt ist.

2.5. Bei Auslandsüberweisungen werden die anfallenden Bankgebühren gesondert in Rechnung gestellt.


3. Leistungen, Preise

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung im Prospekt, in unserem Internetangebot sowie den weiteren Vereinbarungen gemäß Reiseanmeldung und Reisebestätigung.

Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten. Der Begriff „Reisepreis“ in diesen Reisebedingungen bezieht sich auf den Preis des jeweiligen Pauschalangebots.

3.2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die für uns nicht vorhersehbar waren, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Pauschalangebots nicht beeinträchtigen. Der Kunde wird für diesen Fall von uns unverzüglich von der Änderung in Kenntnis gesetzt. Der Kunde ist berechtigt, in diesem Falle vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Teilnahme an einem anderen, mindestens gleichwertigen Pauschalangebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches Angebot ohne Mehr-preis für den Kunden zu unterbreiten.

3.3. Beförderungsleistungen sind nur dann Bestandteil der Pauschalangebote, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für den Transport vom Wohnort zum Geltungsbereich unserer Pauschalangebote sorgt der Kunde selbst. Dies gilt auch für das Reisegepäck.

3.4. Der Reisende wird in einer der gebuchten Kategorien entsprechenden Unterkunft untergebracht und - soweit vereinbart - verpflegt. Sollte die Unterbringung nicht den vertraglichen Vereinbarungen sowie den Vorgaben in unserem Pauschalangebotskatalog entsprechen, muß der Kunde den Mangel unverzüglich gegenüber der Gera Tourismus e.V., Heinrichstraße 35, 07545 Gera rügen, um uns in die Lage zu versetzen, den Mangel der Unterbringung zu überprüfen und aufgetretenen Mängeln abzuhelfen.

3.5. Nebenabsprachen, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Sonderwünsche gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich auf der Reisebestätigung vermerkt sind.

3.6. Werden einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche, nicht in Anspruch genommene Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen. Bemühen wir uns erfolgreich bei den Leistungsträgern um Rückerstattung der ersparten Aufwendungen, sind wir berechtigt, die uns hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Kunden zu fordern und sind zu einem entsprechenden Einbehalt berechtigt.

3.7. Bei verspäteter Anreise besteht kein Anspruch auf die vollständige Leistungserbringung. Im Falle thematischer Stadtführungen oder sonstiger Führungen beträgt die Wartezeit des Stadtführers 30 Minuten. Kommt die Gruppe mehr als 30 Minuten später als vereinbart, kann der Gästeführer ein Wartegeld einfordern oder die Tour entsprechend verkürzen. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten gilt die Tour als ausgefallen. Es entstehen Ausfallkosten in Höhe von 25,00 € je gebuchter Tour.

4. Kinderermäßigungen

Maßgebend für Kinderermäßigungen ist das Alter des Kindes/der Kinder bei Reiseantritt. Wir sind berechtigt, uns den Nachweis über das Alter der Kinder anhand von Personaldokumenten führen zu lassen. Stimmen die Altersangaben nicht mit den Angaben in der Buchung überein, sind wir berechtigt, den korrekten Reisepreis nachzuerheben.

5. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden

5.1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten (§ 651 i BGB). Aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären und alle Reiseunterlagen der Rücktrittserklärung beizufügen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

5.2. Mit Rücktritt vom Vertrag können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden nachfolgende, pauschalierte Von-Hundert-Sätze des Reisepreises als Entschädigung vereinbart:

28 - 21 Tage vor Reisebeginn  10 %
20 - 11 Tage vor Reisebeginn  40 %
10 - 2   Tage vor Reisebeginn  60 %
1 Tag bzw. vor Reisebeginn bzw.
bei Nichtantritt   80 %.

Die Rücktrittsgebühr ist sofort zur Zahlung fällig.

5.3. Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs des Pauschalangebots liegt, können nur im Rahmen der Verfügbarkeit und mit Zustimmung der durch uns als Vertragspartner gebundenen Leistungsträger erfolgen. Die Umbuchungsgebühr beträgt je Reiseteilnehmer 5,00 €.

5.4. Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, dem Wechsel in der Person des Reisenden zu widersprechen, wenn der Dritte für das Pauschalangebot nicht geeignet erscheint oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.5. Haben wir im Auftrag des Kunden Eintrittskarten z.B. für Theater oder sonstige Veranstaltungen bestellt, besteht für uns keine Verpflichtung zur Rücknahme.

5.6. Bei thematischen Stadtführungen, Tagesfahrten und sonstigen Führungen gilt vereinbart, daß der Rücktritt bis 3 Tage vor dem Tourtermin kostenfrei erfolgen kann. Erfolgt der Rücktritt 2 Tage vor Tourtermin oder später, wird eine Rückbuchungspauschale von 15,00 € je gebuchter Tour fällig.


6. Rücktritt und Kündigung durch  Gera Tourismus e.V.

Wir sind berechtigt, in nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:

6.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde trotz vorausgegangener Abmahnung durch sein Verhalten die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich in so hohem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Machen wir von diesem vertraglichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch, behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Abzug des Werts der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir uns aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen müssen.

6.2. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag bis 2 Wochen vor Reiseantritt zu kündigen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die im Programm angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Wir sind verpflichtet, für diesen Fall den Reisenden unverzüglich von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm unseren Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält seinen angezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir wie der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Voraussetzung kündigen. Wird der Vertrag aus diesem Grunde gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ergänzend hierzu gilt § 651 j BGB.


7. Haftung

7.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder grob vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651 h BGB). Das gleiche gilt für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7.3. Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so wird unsere Haftung insoweit beschränkt oder ausgeschlossen (§ 651 h II BGB).

7.4. Weisen wir im Rahmen der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung darauf hin, dass Beförderungsleistungen im Linienverkehr erbracht werden, handelt es sich für uns um Fremdleistungen. Wir haften in diesem Falle nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen. Die Haftung richtet sich hier nach den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Unternehmen, auf die der Kunde hingewiesen wird und die wir ihm auf Wunsch gerne zugänglich machen.


8. Gewährleistung

8.1. Erbringen wir gegenüber dem Kunden die Reiseleistung nicht vertragsgemäß, hat der Kunde Anspruch auf Abhilfe, sofern diese keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir kommen unserer Verpflichtung zur Abhilfe durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung nach.

8.2. Der Kunde ist berechtigt, für die Dauer der nicht vertragsgerechten Erbringung unserer Leistungsverpflichtung eine entsprechende Minderung des Reisepreises zu verlangen.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von Mängeln unserer Leistung in Kenntnis zu setzen, um bei aufgetretenen Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Zeigt der Kunde schuldhaft einen Mangel nicht an, so verliert er seinen Anspruch auf Minderung.


9. Verjährung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde seine Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendi-gung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Macht der Kunde derartige Ansprüche geltend, so wird die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Reisebedingungen berüht nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Zwischen den Parteien gilt dann eine Regelung vereinbart, die dem Willen der Parteien nach dem Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.


11. Reiseveranstalter

Soweit in unseren Angeboten Leistungen nicht ausdrücklich als „Pauschalreisen“ gekennzeichnet sind, dafür aber mit vollständiger Anschrift, Telefon und gegebenenfalls der Telefaxnummer des Anbieters, ist der Gera Tourismus e.V. nur Vermittler. Insoweit gelten die Bestimmungen des § 651 a I BGB.


12. Gerichtsstand

Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Zuständiger Gerichtsstand ist insoweit das Amtsgericht Gera. Soweit wir Ansprüche aus Verträgen geltend machen, deren Vertragspartner Vollkaufleute bzw. Personen sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben bzw. gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Gera als alleiniger Gerichtsstand vereinbart.

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